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Austrian National Tourist Office
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Kärnten - HINWEISE
Österreich ist Mitglied der Europäischen Union und bildet mit den anderen EU-Staaten einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, den EU-Binnenmarkt.überspringen
Die Reisebestimmungen unterliegen dem Schengen-Abkommen.
Grundsätzlich werden keine Zollkontrollen innerhalb der Schengen Staaten mehr durchgeführt, Stichproben sind jedoch jederzeit möglich. Richtmengen für die abgabenfreie Einfuhr nach Österreich aus EU-Ländern zum Eigenbedarf: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 10l Spirituosen, 90l Wein, 110l Bier Duty Free-Einkäufe sind bei direkten Reisen innerhalb der EU nicht mehr möglich. Richtmengen für die abgabenfreie Einfuhr nach Österreich aus EU-Ländern zum Eigenbedarf: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren, 1l Spirituosen (22 %) oder 2l Spirituosen (weniger), 50 g Parfums und 0,25l Arzneimittel für den persönlichen Bedarf während der Reise, andere Waren als die zuvor Genannten bis zu einem Gesamtwert von 175 Euro pro Reisenden. Die Mehrwertsteuer-Refundierung ist nur für Gäste aus Nicht-EU-Staaten ab einem Einkauf von € 75,00 möglich. Im Geschäft füllt man das TAX-FREE-Formular (Geschäftsstempel) aus, und sobald man den EU-Raum verlässt, fordert man von der Zollbehörde des Ausreiselandes den Zollstempel an. Es wird nicht nur der österreichische, sondern ersatzweise auch ein Zollstempel eines der EU-Länder anerkannt. Das fertig ausgefüllte Formular sendet man an: Global Refund Austria AG A-1030 Wien, Trubelgasse 17-19 Telefon +43 1 / 798 44 000 Fax +43 1 / 798 40 44 |
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Praktische Hinweise
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