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Kinder-Reisepass

 
Ein Kind, ein Reisepass - so lautet die Regelung seit 15. Juni 2009: Miteintragungen im Reisepass der Eltern sind nun nicht mehr möglich, vorhandene Eintragungen verlieren nach einer dreijährigen Übergangsfrist ihre Gültigkeit.
Mehr Infos zum Kinder-Reisepass
 
 

Tourismus Servicestelle

 
Für Beschwerden im Zusammenhang mit touristischen Leistungen und Anbietern steht Reisenden eine kostenlose, unparteiische Beratung im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zur Verfügung.
Tourismus Servicestelle im BMWFJ
 
 

Links

 
 
 

Urlaubsservice

Österreich: 0810 101818
Deutschland: 0180 2101818
Schweiz: 0842 101818
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