Ein Kind, ein Reisepass - so lautet die Regelung seit 15. Juni 2009: Miteintragungen im Reisepass der Eltern sind nun nicht mehr möglich, vorhandene Eintragungen verlieren nach einer dreijährigen Übergangsfrist ihre Gültigkeit. Mehr Infos zum Kinder-Reisepass
Tourismus Servicestelle
Für Beschwerden im Zusammenhang mit touristischen Leistungen und Anbietern steht Reisenden eine kostenlose, unparteiische Beratung im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zur Verfügung. Tourismus Servicestelle im BMWFJ