
PKW und Motorräder:
Verpflichtende Rettungsgasse
Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen ist seit 1. Jänner 2012 die Rettungsgasse Pflicht. Dabei handelt es sich um eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen, die von den Verkehrsteilnehmern bei Stau oder stockendem Verkehr vorausschauend gebildet werden muss und die Einsatzfahrzeugen ein rasches Vorankommen ermöglichen soll. Die Rettungsgasse darf nur von Polizei, Feuerwehr, Rettung sowie Straßen- und Pannendienst benutzt werden. Widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse ist strafbar!
Weitere Informationen zur Rettungsgasse unter www.rettungsgasse.com und www.asfinag.at
Verbandspaket, Warndreieck, Warnweste
Jeder Autofahrer muss ein Verbandspaket, ein Warndreieck und eine reflektierende Warnweste stets mit sich führen und bei einer Verkehrskontrolle auch vorweisen können.
Auf Österreichs Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt Warnwestenpflicht. Das bedeutet, dass Autofahrer die Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalls beim Betreten der Fahrbahn anlegen müssen. Es handelt sich somit um eine doppelte Verpflichtung, die auch zweifach bestraft werden kann.
Kinder im Auto
Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, dürfen nur in entsprechenden Kindersitzen befördert werden. In PKW und Kombis (auch in sogenannten "Kleinbussen") darf nur mehr 1 Kind pro Sitzplatz befördert werden, es muss dabei dem Alter und der Größe entsprechend richtig gesichert sein.
Alkoholisierung am Steuer
Blutalkoholgrenze 0,5 Promille! Bei Überschreiten dieser Grenze werden Geldstrafen verhängt, unter bestimmten Umständen ist der Entzug des Führerscheins möglich.
Gurtenpflicht
Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist in Österreich Pflicht.
Telefonieren im Auto
Während des Lenkens darf nur mit Freisprecheinrichtung telefoniert werden. Die Freisprecheinrichtung muss so montiert sein, dass alle Elemente mit einer Hand bedient werden können und der Lenker in keiner Weise beeinträchtigt ist.
Winterausrüstungspflicht für Pkw
Im Zeitraum von 1. November bis 15. April dürfen Pkw bei winterlichen Fahrverhältnissen nur mehr dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen vier Rädern Winterreifen oder Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert sind. Schneeketten sind nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Bestimmungen für Motorradfahrer
Das Tragen von Sturzhelmen auf einspurigen Kraftfahrzeugen ist in Österreich Pflicht. Es besteht Vignettenpflicht. Motorradfahrer sind verpflichtet, während des Fahrens auch tagsüber das Abblendlicht einzuschalten.
Treibstoff
An Tankstellen wird bleifreies Normalbenzin mit 91 Oktan sowie Euro-Super (bleifreies Benzin mit 95 Oktan) und Super Plus (bleifreies Benzin mit 98 Oktan) angeboten. Der Verkauf von verbleitem Benzin ist in Österreich verboten, für Fahrzeuge ohne Katalysator ist jedoch an den Tankstellen ein Zusatzstoff (Additiv) erhältlich.
Verkehrsunfall, Panne
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden besteht unverzüglich Meldepflicht bei der Polizei; bei Sachschaden nur dann, wenn die gegenseitige Identität nicht nachgewiesen wurde. ÖAMTC und ARBÖ unterhalten rund um die Uhr einen Pannendienst, der von jedem Kraftfahrer in Anspruch genommen werden kann (für Nichtmitglieder gegen Bezahlung).
Verkehrsnachrichten
Verkehrsinformationen aus ganz Österreich sowie auch von den Hauptverbindungen der angrenzenden Staaten werden vom Radiosender Ö3 halbstündlich gemeldet. Bei akuten Gefahrensituationen - z.B. bei Geisterfahrern - erfolgt eine sofortige Unterbrechung des Radioprogrammes und eine Durchschaltung in alle anderen ORF-Radiosender.
Rund um die Uhr können Verkehrsmeldungen unter der Telefonnummer 0800 600 601 (gratis für ganz Österreich) abgegeben werden. Mehr Infos: Hitradio Ö3.

Aktuelle Berichte zur Verkehrssituation in ganz Österreich, zum Straßenzustand und über Baustellen.
Verkehrsberichte
www.austria.info/us

