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    Allgemeine Verkehrsinformationen und Verkehrsberichte

    Österreich besitzt ein exzellent ausgebautes Autobahn-, Schnellstraßen- und Bundesstraßennetz. Hier gibt's alle wichtigen Informationen zu Straßenverkehrsregeln sowie aktuellen Berichten zur Verkehrssituation.

    Sperre Arlbergtunnel

    Der Arlbergtunnel auf der S 16 Arlberg Schnellstraße zwischen Tirol und Vorarlberg wird von 15. April bis 22. November 2024 in beiden Fahrtrichtungen für den gesamten Verkehr gesperrt.

    Ausweichrouten und weitere Infos
    Straßenschild Tempolimit 100
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    Zulässige Höchstgeschwindigkeiten

    Bei optimalen Verkehrsverhältnissen und, wenn nicht durch Verkehrszeichen anders angezeigt, gelten grundsätzlich folgende Tempolimits in Österreich:

    Für PKW, Motorräder und Wohnmobile bis 3,5t

    • im Ortsgebiet: 50 km/h
    • auf Freilandstraßen: 100km/h
    • auf Schnellstraßen: 100 km/h bzw. 130 km/h – Bitte die jeweilige Geschwindigkeitsbeschränkung beachten.
    • auf Autobahnen: 130 km/h

    Weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen, z.B. für Fahrzeuge über 3,5t, PKW mit Anhänger oder Leichtkraftfahrzeuge, können Sie der Geschwindigkeitstabelle des ÖAMTC entnehmen.

    Die wichtigsten Verkehrsregeln im Überblick

    Die Straßenverkehrsregeln und Verkehrszeichen in Österreich entsprechen im allgemeinen jenen der übrigen europäischen Länder.
    Achtung: In Österreich besteht auf allen Autobahnen und Schnellstraßen Mautpflicht!

    Führerscheine aus allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und EU-Mitgliedstaaten werden in Österreich zeitlich unbegrenzt anerkannt und müssen daher nicht umgeschrieben werden. Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellte Führerscheine sind ab Ankunft in Österreich 12 Monate lang gültig, sofern der Besitzer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
    Achtung: Ist der Führerschein nicht in deutscher Sprache verfasst, gilt dieser nur in Verbindung mit einem internationalen Führerschein oder einer Übersetzung.

    Sicherheitsvorkehrungen auf Österreichs Straßen

    Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist in Österreich Pflicht. Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, dürfen nur in entsprechenden Kindersitzen befördert werden. In PKW und Kombis (auch in sogenannten "Kleinbussen") darf nur mehr 1 Kind pro Sitzplatz befördert werden, es muss dabei dem Alter und der Größe entsprechend richtig gesichert sein.

    Telefonieren ist nur über eine Freisprecheinrichtung während der Fahrt erlaubt, diese muss mit einer Hand bedienbar sein und darf das Lenken in keiner Weise beeinträchtigen.

    Für Motorradfahrer ist das Tragen von Sturzhelmen in Österreich verpflichtend. Außerdem benötigen sie ebenfalls eine Vignette und das Abblendlicht muss auch tagsüber während des Fahrens eingeschaltet sein.

    Jeder Autofahrer muss ein Verbandspaket, ein Warndreieck und eine reflektierende Warnweste stets mit sich führen und bei einer Verkehrskontrolle auch vorweisen können.
    Auf Österreichs Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt Warnwestenpflicht. Das bedeutet, dass Autofahrer die Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalls beim Betreten der Fahrbahn anlegen müssen. Es wird empfohlen, für jeden Mitfahrer eine Warnweste mitzuführen.

    Alkohol am Steuer
    In Österreich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille im Blut, bzw. für Probeführerschein-Besitzer sowie LKW- und Busfahrer die 0,1 Promille-Grenze. Wer unter Einfluss von Alkohol ein Auto lenkt, muss mit hohen Geldstrafen und der Entziehung des Führerscheins rechnen.

    Winterausrüstung für PKW

    Im Zeitraum von 01. November bis 15. April besteht in Österreich Winterausrüstungspflicht. Das Fahrzeug muss an allen vier Rädern mit Winterreifen oder an mindestens zwei Antriebsrädern mit Schneeketten ausgestattet sein.

    Winterreifen gelten in Österreich nur dann als Winterausrüstung, wenn diese eine Gravur mit der Aufschrift "M+S" aufweisen und die Profiltiefe mehr als 4 mm beträgt. Das gilt auch für Ganzjahresreifen und Spikereifen.

    Schneeketten sind nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Das Mitführen von Schneeketten ist nicht verpflichtend, wird aber bei Fahrten ins hochalpine Gebirge empfohlen. Bitte prüfen Sie daher vor Fahrtantritt die Wetterlage und Meldungen des aktuellen Verkehrsservice.

    Tankstellen in Österreich

    An Tankstellen wird bleifreies Normalbenzin mit 91 Oktan, Euro-Super (bleifreies Benzin mit 95 Oktan) und Super Plus (bleifreies Benzin mit 98 Oktan) sowie Diesel angeboten. Der Verkauf von verbleitem Benzin ist in Österreich verboten, für Fahrzeuge ohne Katalysator ist jedoch an den Tankstellen ein Zusatzstoff (Additiv) erhältlich. In einem Reservekanister können 10 Liter zusätzlich abgabefrei mitgeführt werden. Aktuelle Spritpreise, E-Tankstellen und weitere Tipps finden Sie auf der Seite des ÖAMTC.

    Aktuelle Verkehrsberichte

    VMZ Inzersdorf
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    Immer gut informiert

    Verkehrsinformationen aus ganz Österreich sowie auch von den Hauptverbindungen der angrenzenden Staaten werden vom Radiosender Hitradio Ö3 halbstündlich gemeldet. Bei akuten Gefahrensituationen - z.B. bei Geisterfahrern - erfolgt eine sofortige Unterbrechung des Radioprogrammes und eine Durchschaltung in alle anderen ORF-Radiosender. Rund um die Uhr können Verkehrsmeldungen unter der Telefonnummer 0800 600 601 oder der Kurzrufnummer *300 (gratis für ganz Österreich) abgegeben werden.
    Die Frequenzkarte des Hitradio Ö3

    Alle Informationen finden Sie außerdem online über den Ö3-Verkehrsservice oder die ASFINAG Verkehrsmeldungen. Der Automobilclub ÖAMTC bietet zusätzlich Verkehrsprognosen, einen Staukalender und weitere hilfreiche Informationen.

    Wie verhalte ich mich bei einem Stau, einer Panne oder einem Verkehrsunfall?

    Sobald ein Stau entsteht, muss eine Rettungsgasse vorausschauend gebildet werden, damit im Ernstfall ein rasches Vorankommen der Einsatzfahrzeuge gewährleistet werden kann. Unabhängig der Anzahl der Spuren wird die Rettungsgasse zwischen dem äußerst linken Fahrstreifen und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet. Bei Missachtung und Behinderung der Einsatzfahrzeuge werden hohe Strafen fällig.

    Umweltzonen Abgasklasse Euro 4

    Weitere Informationen

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    Im Falle einer Panne oder eines Unfalls gilt es zunächst Ruhe zu bewahren, das Warnblinklicht einzuschalten und den Wagen anzuhalten. Im nächsten Schritt sollten Sie sich vor dem Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste anziehen. An unübersichtlichen Straßenstellen oder bei schlechter Sicht durch beispielsweise Dunkelheit sollte nun das Warndreieck in geeigneter Entfernung aufgestellt werden.

    Ist ihr Auto durch eine Panne fahruntüchtig, kann rund um die Uhr der ARBÖ Pannen- und Abschleppdienst oder die Nothilfe des ÖAMTC weiterhelfen (für Nichtmitglieder gegen Bezahlung).

    Für den Fall eines Unfalls muss ein Erste-Hilfe-Kasten im PKW mitgeführt werden, um verletzten Personen Ersthilfe leisten zu können. Informieren Sie über Ihr Mobiltelefon notwendige Einsatzkräfte. Im Abstand von 1,5 km sind zudem auf österreichischen Autobahnen Notrufsäulen aufgestellt. Bei Sachschäden ist ein Datenaustausch der Beteiligten notwendig, bei einem Personenschaden muss in jedem Fall auch die Polizei informiert werden.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des ÖAMTC.

    Die wichtigsten Notrufnummern im Überblick

    • Europäische Notrufnummer:

      • 112
    • Notrufnummern in Österreich:

      • Feuerwehr: 122
      • Polizei: 133
      • Rettung: 144
    • Pannen-Notruf-Dienste in Österreich:

      • ÖAMTC: 120
      • ARBÖ: 123

      Weitere Notrufnummern

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