Einreisebestimmungen

Alles was Sie als Schweizer über die Einreise nach Österreich wissen müssen. So steht einer entspannten Anreise nichts mehr im Wege.

Regenbogen
Pass
Schweizer Bürger benötigen für die Einreise nach Österreich eine gültige ID oder einen maximal 5 Jahre abgelaufenen Reisepass (nähere Informationen auf der Homepage der österreichischen Botschaft in Bern www.bmeia.gv.at/botschaft/bern.html).

Mitreisende Kinder benötigen entweder einen eigenen Pass oder müssen im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein, in diesem Fall müssen sie jedoch in Begleitung des Reisepassinhabers reisen. Ab dem 10. Lebensjahr benötigt man in dem Kinderausweis ein Lichtbild. 

Visa/Visum
Staatsangehörige aller Nachbarstaaten Österreichs, jene der EU-Mitgliedstaaten und zahlreicher weiterer Staaten (z.B. Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Vereinigte Staaten, etc.) benötigen für die Einreise nach Österreich kein Visum, für Angehörige aller anderen Staaten ist ein Sichtvermerk erforderlich.

Mit dem Inkraftsetzen des Schengener Übereinkommens können visapflichtige Drittstaatsangehörige mit einem Schengen-Visum auch in Österreich einreisen, ohne dafür einen weiteren österreichischen Sichtvermerk zu benötigen.

Staatsangehörige, die in einem Schengen-Staat einen Aufenthaltstitel haben, sind berechtigt, in jeden anderen Schengen-Staat zu reisen und sich dort bis zu 90 Tage aufzuhalten.

Visa/Visum-Auskünfte
Tonbandinformationsdienst unter Tel. 0900-575 022
Persönliche Auskünfte von 14 bis 16 Uhr bei den Visa-Abteilungen der
Österreichischen Botschaft in Bern unter Tel. 031-356 52 52
Homepage: www.bmeia.gv.at/botschaft/bern.html

Passkontrollen
An den Landbinnengrenzen zu den Schengenstaaten* werden in der Regel keine Kontrollen mehr durchgeführt. Um bei stichprobenartigen Kontrollen einen Identitätsnachweis erbringen zu können, müssen Reisende jedoch auch im Schengen-Raum ihr Reisedokument mitführen.

Mitnahme von Haustieren im Reiseverkehr
Für Haustiere wie Hunde, Katzen und Frettchen wird ab einem Alter von 12 Wochen ein gültiges Impfzeugnis (Tollwut) in deutscher Sprache oder mit amtlich beglaubigter Übersetzung benötigt. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein, darf aber nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Jedes Tier muss entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.
Weitere Informationen unter www.bmgfj.gv.at

Wichtige Information!
Anmeldepflicht für Reisende mit 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln

* Seit 12. Dezember 2008 ist die Schweiz offiziell ins Schengen-Abkommen mit aufgenommen worden.
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