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Skihelmpflicht

Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr müssen beim Skifahren einen handelsüblichen Wintersporthelm tragen. Auch für Erwachsene ist das Tragen eines Skihelms sehr zu empfehlen.

Bild: Kleinarl
Die Erziehungsberechtigten und Aufsichtspersonen haben für die Einhaltung dieser Verpflichtung im Rahmen ihrer Möglichkeiten Sorge zu tragen.

Der Kopfschutz ist auch beim Fahren mit anderen Wintersportgeräten wie zum Beispiel Skibobs oder Rodeln auf präparierten Pisten verpflichtend.

Die Helmpflicht gilt nur in folgenden Bundesländern: SalzburgerLand, Oberösterreich, Steiermark, Niederösterreich, Kärnten, Burgenland und Wien.

In Tirol und Vorarlberg gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung. In Vorarlberg wurde lediglich eine öffentliche Empfehlung für das Tragen von Skihelmen ausgesprochen.

Kontrollen der Helmpflicht hat die Politik im Gesetz nicht vorgesehen. Es wird auch keine Strafe für die Aufsichtspersonen geben, wenn das Kind keinen Helm trägt. Es soll aber bewusst gemacht werden, wie gefährlich das Skifahren oder Snowboarden ohne Helm für Kinder sein kann.

Bei Verstoss gegen die Helmpflicht könnte es im Falle eines Unfalls zu Problemen mit der Versicherung kommen, welche sich weigern könnte, die Unfallkosten zu übernehmen.

Sinnvoll wäre es aber auf jeden Fall seine Kinder mit einem Helm auszustatten (kann auch bei allen Skiverleihs bzw. Skischulen kostenlos/kostengünstig ausgeliehen werden), da die meisten Skiunfällen schwere Kopfverletzungen nach sich ziehen - mit Helm kann das Risiko einer schweren Kopfverletzung verringert werden.

Auch für Erwachsene gilt: wer mit Helm fährt, fährt vernünftig und geht als gutes Vorbild voran.
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