Maut, Vignette & GO-Box

Autobahnen und Schnellstrassen (auch Stadtautobahnen) sind in Österreich generell mautpflichtig. Die Maut wird in Form einer Klebevignette oder GO-Box entrichtet.

Europa Brücke / Innsbruck Brennerautobahn

Vignette (Pickerl)
Für die Fahrt auf den österreichischen Autobahnen gilt die Vignettenpflicht. Vignetten können in der Schweiz in allen grösseren ACS-Filialen gekauft werden. Sie sind auch an österreichischen Tankstellen und Kiosken im Grenzbereich erhältlich. Beim Grenzübergang Au/Lustenau erhalten Sie die Vignette 24h lang bei der Agip Tankstelle. Zusätzlich können Sie Vignetten hier online bestellen, und sich per Post zuschicken lassen.

Vignettenarten 2012:

PKW 2012 Motorrad 2012
10 Tage: € 8,00 10 Tage: € 4,60
2 Monate: € 23,40 2 Monate: € 11,70
1 Jahr: € 77,80 1 Jahr: € 31,00


A 14:
die Umfahrungsautobahn von Bregenz und der Pfänder-Tunnel (in Richtung Deutschland) sind vignettenpflichtig.

Korridorvignette:
Am 1. September 2008 wurde die „KorridorVignette" für die A14 Rheintal Autobahn im Bundesland Vorarlberg eingeführt.

Aus Gründen der Verkehrsentlastung für den Grossraum Bregenz am Bodensee wurde für den rund 23 km langen Streckenabschnitt („Korridor“) der A14 Rheintal/Walgau Autobahn im Bundesland Vorarlberg zwischen der deutschen Staatsgrenze und Hohenems (Exit 23 - nahe dem Grenzübergang zur Schweiz) eine neue Vignettenart, die sogenannte KorridorVignette, eingeführt.

Die KorridorVignette gilt für alle ein- und zweispurigen Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t (Pkw, leichte Wohnmobile und Motorräder) und kostet für eine Fahrtrichtung EUR 2,00 (inkl. USt.).

Die Informationsbroschüre zur Korridorvignette finden Sie hier

Wichtiger Hinweis: Wer bereits eine gültige Jahres-, 2-Monats- oder 10-Tages-Vignette hat, benötigt für diesen Streckenabschnitt selbstverständlich keine zusätzliche KorridorVignette!

Der Verkauf der KorridorVignette erfolgt am Beginn und am Ende des Korridors über Automaten, die direkt vom Fahrzeug aus bedient werden können. Zusätzlich wird die KorridorVignette noch bei diversen Vertriebsstellen, die auf den Zulaufstrecken im Bereich dieses Korridors liegen, erhältlich sein (vorwiegend bei Tankstellen und Raststätten).
Nähere Informationen zu Vignetten

Falsche Vignetten-Anbringung ist strafbar!
Vignetten dürfen nur mehr auf die Windschutzscheibe geklebt werden.
Wer die neuen Klebevorschriften nicht beachtet, muss mit einer Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro oder - wenn man nicht sofort bezahlt - einer Geldstrafe von mindestens 400 Euro rechnen. Wie bisher darf die Vignette auch nicht von einem Tönungsstreifen auf der Windschutzscheibe verdeckt werden. Auf der Pickerlrückseite finden sich dazu entsprechende Anbringungshinweise.
Ausführliche Tipps und was man über die Vignette alles wissen sollte, finden Sie unter ÖAMTC.

Maut
Zusätzlich zur Vignettenpflicht wird für Tunneldurchfahrten oder Passstrassen eine Strassengebühr (Maut) eingehoben. Weitere Informationen über Mautgebühren und Wintersperren diverser Alpenpässe finden Sie im Internet.

Pkw-Videomautkarten für Sondermautstrecken
Mit der Videomautkarte der ASFINAG können Lenker von Pkw ohne Anhänger die Mautstationen für die sondermautpflichtigen Abschnitte auf der S16,  A9, der A10 und der A13 ab sofort ohne anzuhalten passieren. Warten vor den Mautstellen und die Suche nach Kleingeld entfällt.

-> Videomaut
-> Sondermautstrecken in Österreich

GO-Box
Alle Fahrzeuge über 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht müssen mit einem Fahrzeuggerät, der so genannten GO-Box, ausgestattet sein. Über ein Mikrowellensignal registriert die GO-Box jede Durchfahrt unter einem Mautportal.

Emissionsklassenabhängige Bemautung
Ab Jänner 2010 gilt für Kraftfahrzeuge über 3,5t höchstzulässiges Gesamtgewicht  eine Bemautung nach Emissionsklassen, die einer verpflichtenden Maßnahme der Europäischen Union folgt.


Weitere Informationen zur Mautpflicht in Österreich unter ASFINAG

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vignette 2012

Österreichische Vignetten können in der Schweiz in allen grösseren ACS-Filialen gekauft werden.



Geschäftsstelle Zürich:

Automobil Club der Schweiz
Sektion Zürich

Forchstrasse 95
8032 Zürich

Tel.: +41 44 387 75 00
Fax: +41 44 387 75 09
info@acszh.ch
www.acs.ch
 
 

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