Warnwestenpflicht

Seit Mai 2005 gilt auf Österreichs Strassen die Warnwestenpflicht. Somit ist sowohl die Verwendung der Warnwesten bei Pannen und Betreten der Fahrbahn (Tragepflicht), als auch das Mitführen der Warnweste vorgeschrieben.


Dem österreichischen Auto-, Motor-, und Radfahrerbund ARBÖ erscheint es wichtig, auf die Besonderheiten der Warnwestenpflicht "Made in Austria" hinzuweisen. Anders als etwa in Italien ist in Österreich nicht nur die Verwendung der Warnwesten bei Pannen und Betreten der Fahrbahn vorgeschrieben (Tragepflicht), sondern auch das Mitführen der Warnweste. Es handelt sich somit um eine doppelte Verpflichtung, die auch zweifach bestraft werden kann. Im Gegensatz zur reinen Trageverpflichtung in Italien kann die Mitführpflicht jederzeit von der Exekutive kontrolliert werden. Die wichtigsten Bestimmungen finden sie hier.
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