Einreisevoraussetzungen für ausländische Staatsangehörige nach Österreich
Sofern nicht anderslautende Vereinbarungen oder Bestimmungen zur Anwendung kommen, benötigen ausländische Staatsbürger zur Einreise nach Österreich ein Visum. Diese sind grundsätzlich an der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Österreichischen Vertretungsbehörde zu beantragen. Sollte sich im Heimatland der Antragsteller keine Österreichische Vertretungsbehörde befinden, so kann ein Schengenvisum zusätzlich auch bei einer Österreich vertretenden Schengen-Botschaft beantragt werden.
Österreichische Vertretungsbehörden z.B.
Österreichische Botschaft
Stauffenbergstraße 1
D-10785 Berlin
Tel: +49 (0)30 202 87-0 (Amt)
Tel: +49 (0)30 269 34 28-0 (Konsularabteilung)
E-Mail: berlin-ob@bmeia.gv.at
Internet: www.oesterreichische-botschaft.de
www.aussenministerium.at/berlin
Generalkonsulat München
Ismaninger Straße 136
D-81675 München
Tel: +49 (0)89 99 815-0 (Amt)
Tel: +49 (0)89 99 815-38 (Visa)
Tel: +49 (0)89 99 815-44 (Passabteilung)
E-Mail: muenchen-gk@bmeia.gv.at
Internet: www.aussenministerium.at/muenchen
www.oegkmuenchen.de

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