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Skihelmpflicht in Österreich

Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr müssen beim Befahren von Skipisten im Rahmen der Wintersportausübung einen handelsüblichen Wintersporthelm tragen.

Bild: Kleinarl
Die Erziehungsberechtigten und Aufsichtspersonen haben für die Einhaltung dieser Verpflichtung im Rahmen ihrer Möglichkeiten Sorge zu tragen.

Der Kopfschutz ist auch beim Fahren mit anderen Wintersportgeräten wie zum Beispiel Skibobs oder Rodeln auf präparierten Pisten zu tragen.

Die Helmpflicht gilt nur in folgenden Bundesländern: SalzburgerLand, Oberösterreich, Steiermark, Niederösterreich, Kärnten, Burgenland und Wien.

In den Bundesländern Tirol und Vorarlberg gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung. In Vorarlberg wurde lediglich eine öffentliche Empfehlung für das Tragen von Skihelmen ausgesprochen.

Kontrollen der Helmpflicht hat die Politik im Gesetz nicht vorgesehen. Es wird auch keine Strafe für die Erziehungsberechtigten geben, wenn das Kind keinen Helm trägt. Es soll nur bewusst gemacht werden, wie gefährlich das Skifahren oder Snowboarden ohne Helm für Kinder sein kann.

Bei Verstoß gegen die Helmpflicht könnte es jedoch im Falle eines Unfalls zu Problemen mit der Versicherung kommen, welche sich weigern könnte, die Unfallkosten zu übernehmen.

Sinnvoll wäre es aber auf jeden Fall seine Kinder mit einem Helm auszustatten (kann auch bei allen Skiverleihs bzw. Skischulen kostenlos/kostengünstig ausgeliehen werden), da die meisten Skiunfällen schwere Kopfverletzungen nach sich ziehen - mit Helm kann das Risiko einer schweren Kopfverletzung verringert werden.
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