
Bestimmungen für Kraftfahrzeuge
Zolldokumente werden beim Grenzübertritt für das Kraftfahrzeug nicht benötigt.
Ein ausländischer Führerschein berechtigt in Österreich ein Jahr lang zum Lenken eines Kraftfahrzeuges; Führerscheine aus allen EWR- und EU-Mitgliedstaaten werden in Österreich anerkannt. Reisende aus anderen Ländern benötigen einen internationalen Führerschein, wenn mit ihrem Heimatland kein diesbezügliches Abkommen besteht; andernfalls genügt eine deutsche Übersetzung des nationalen Führerscheines (Auskunft darüber beim heimischen Automobilclub bzw. beim ÖAMTC oder ARBÖ).
Ausländische Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite das Nationalitätskennzeichen des Heimatstaates führen.
Außer dem im Tank befindlichen Treibstoff können Sie bei der Einreise noch weitere 10 Liter in einem Reservekanister abgabenfrei mitführen. Reisende mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union können ihr Auto abgabenfrei und formlos für die Dauer von 6 Monaten im EU-Raum zu privaten Zwecken verwenden. Der PKW muss im Anschluss an die Verwendung in unverändertem Zustand wieder ausgeführt werden.
Geschwindigkeitsbeschränkungen
Höchstgeschwindigkeiten (wenn nicht durch Verkehrszeichen anders angezeigt):
PKW und Motorräder:
Reisemobile bis 3.500 kg:
PKW mit leichten Anhängern (bis 750 kg) Zugfahrzeug bis maximal 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht:
PKW mit Anhänger über 750 kg (Zugfahrzeug und Anhänger zusammen bis maximal 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht):
Autobusse:
Warnwestenpflicht
Auf Österreichs Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt Warnwestenpflicht. Das bedeutet, dass Autofahrer eine reflektierende Warnweste stets mit sich führen und diese im Falle eines Unfalls oder einer Panne beim Betreten der Fahrbahn auch anlegen müssen. Es handelt sich somit um eine doppelte Verpflichtung, die auch zweifach bestraft werden kann. Im Zuge von Verkehrskontrollen kann das Vorzeigen der Warnweste verlangt werden.
Kinder im Auto
Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, dürfen nur in entsprechenden Kindersitzen befördert werden. In PKW und Kombis (auch in sogenannten "Kleinbussen") darf nur mehr 1 Kind pro Sitzplatz befördert werden, es muss dabei dem Alter und der Größe entsprechend richtig gesichert sein.
Alkoholisierung am Steuer
Blutalkoholgrenze 0,5 Promille! Bei Überschreiten dieser Grenze werden Geldstrafen verhängt, unter bestimmten Umständen ist sogar der Entzug des Führerscheins möglich.
Gurtenpflicht
Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist in Österreich Pflicht.
Telefonieren im Auto
Während des Lenkens darf nur mit Freisprecheinrichtung telefoniert werden. Die Freisprecheinrichtung muss so montiert sein, dass alle Elemente mit einer Hand bedient werden können und der Lenker in keiner Weise beeinträchtigt ist.
Winterausrüstungspflicht für Pkw
Im Zeitraum von 1. November bis 15. April dürfen Pkw bei winterlichen Fahrverhältnissen nur mehr dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen vier Rädern Winterreifen oder Schneeketten auf mindestens einer Achse montiert sind.
Bestimmungen für Motorradfahrer
Das Tragen von Sturzhelmen auf einspurigen Kraftfahrzeugen ist in Österreich Pflicht. Es besteht Vignettenpflicht.
Motorradfahrer sind verpflichtet, während des Fahrens auch tagsüber das Abblendlicht einzuschalten.
Treibstoff
In Österreich wird an allen Tankstellen bleifreies Normalbenzin mit 91 Oktan sowie Euro-Super (bleifreies Benzin mit 95 Oktan) und Super Plus (bleifreies Benzin mit 98 Oktan) angeboten. Der Verkauf von verbleitem Benzin ist in Österreich verboten, für Fahrzeuge ohne Katalysator ist jedoch an den Tankstellen ein Zusatzstoff (Additiv) erhältlich.
Verkehrsunfall, Panne
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden besteht unverzüglich Meldepflicht bei der Polizei; bei Sachschaden nur dann, wenn die gegenseitige Identität nicht nachgewiesen wurde. ÖAMTC und ARBÖ unterhalten rund um die Uhr einen Pannendienst, der von jedem Kraftfahrer in Anspruch genommen werden kann (für Nichtmitglieder gegen Bezahlung). Ab dem 1. Mai 2005 gilt in Österreich eine Warnwestenpflicht.
Verkehrsnachrichten
Verkehrsinformationen aus ganz Österreich sowie auch von den Hauptverbindungen der angrenzenden Staaten werden vom Sender Ö3 zu jeder halben Stunde gemeldet. Bei akuten Gefahrensituationen - z.B. bei Geisterfahrern - erfolgt eine sofortige Unterbrechung des Radioprogrammes und eine Durchschaltung in alle anderen ORF-Radiosender.
Rund um die Uhr können Verkehrsmeldungen unter der Telefonnummer 0800 600 601 (gratis für ganz Österreich) abgegeben werden. Unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900 600 600 können die aktuellen Verkehrsnachrichten auch telefonisch abgerufen werden. Neu ist die Verkehrsabfrage via Handy: Eine SMS mit einem Fragezeichen und einem Bundesland- oder Straßenkürzel an 0900 600 601 schicken, die Antwort erfolgt prompt.

