Autobahnen und Schnellstraßen (auch Stadtautobahnen) sind in Österreich generell mautpflichtig. Die Maut wird in Form einer Klebevignette oder GO-Box entrichtet.
Vignette
Erhältlich ist die Vignette in Österreich: bei den Autofahrerklubs ÖAMTC und ARBÖ, in Trafiken und an Tankstellen.
In den Nachbarländern: bei den jeweiligen Autofahrerclubs sowie bei grenznahen Tankstellen.
Platzierung der Vignette:
PKW: innen auf der Windschutzscheibe, am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel.
Motorräder: an einem schwer entfernbaren, gut sichtbaren Bestandteil
Mautgebühren:
Jahresvignette:
PKW: 73,80 Euro
Motorräder: 29,50 Euro
2-Monats-Vignette:
PKW: 22,20 Euro
Motorräder: 11,10 Euro
10-Tages-Vignette:
PKW: 7,70 Euro
Motorräder: 4,40 Euro
Bei fehlender oder nicht ordnungsgemäß angebrachter Vignette ist je nach Fahrzeug eine Strafe von bis 120 Euro zu bezahlen, bei Manipulation der Vignette werden bis zu 240 Euro eingehoben. Werden die entsprechenden Beträge nicht beglichen, folgen Verwaltungsstrafen von 300 bis 3.000 Euro.
Zusätzlich zur Vignette sind noch Gebühren u.a. für folgende wichtige Mautstraßen zu entrichten:
Arlberg-Straßentunnel, Brenner-Autobahn, Dachsteinstraße, Felbertauernstraße, Gerlos Alpenstraße, Großglockner-Hochalpen-Straße, Maltatal-Hochalmstraße, Nockalmstraße, Pyhrn-Autobahn (Gleinalmtunnel), Pyhrn-Autobahn (Bosrucktunnel), Silvretta Hochalpenstraße, Tauern-Autobahn, Timmelsjoch-Hochalpenstraße, Villacher Alpenstraße – Dobratsch, Karawankentunnel
Weitere Infos zur Mautvignette:
www.vignette.at
Ab 1. September 2008 wird für die A14 Rheintal Autobahn im Bundesland Vorarlberg eine zusätzliche Vignettenart, die „Korridorvignette“ angeboten. Sie gilt ausschließlich für den rund 23 km langen Streckenabschnitt („Korridor“) der A14 Rheintal/Walgau Autobahn im Bundesland Vorarlberg zwischen der deutschen Staatsgrenze und Hohenems (Exit 23 - nahe dem Grenzübergang zur Schweiz). Es handelt sich dabei um eine zeitlich befristete Produktvariante, die mit der Fertigstellung der zweiröhrigen Befahrbarkeit des Pfändertunnels (voraussichtlich im Jahr 2013) wieder aufgelassen wird.
Weitere Informationen zur Korridorvignette
GO-Box
Alle Fahrzeuge über 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht müssen mit einem Fahrzeuggerät, der so genannten GO-Box, ausgestattet sein. Über ein Mikrowellensignal registriert die GO-Box jede Durchfahrt unter einem Mautportal.
BedienerfreundlichDie GO-Box kann rasch und einfach vom Fahrer oder von der Fahrerin selbst im Fahrzeug montiert werden.
Die Verrechnung der Maut erfolgt vollelektronisch; entweder von einem in der GO-Box gespeicherten Guthaben (Pre-Pay) oder der Betrag wird einfach und bequem im Nachhinein von einer Debit-, Kredit- oder Tankkarte abgebucht (Post-Pay).
www.go-maut.atWo ist die GO-Box erhältlich?Die GO-Box kann an rund 180 GO Vertriebsstellen in Österreich und im grenznahen Ausland bezogen werden. Ein Verzeichnis aller GO Vertriebsstellen finden Sie unter
www.go-maut.atWie funktioniert die Verrechnung?Gezahlt werden kann entweder bequem und einfach im Nachhinein über ein zentral registriertes Konto (Post-Pay) oder im Voraus für Mautwerte, die in bar, mit Maestro-, Kredit- oder Tankkarte bezogen werden können (Pre-Pay).
Was kostet die GO-Box?Die GO-Box ist gegen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 5 Euro inkl. 20% USt zu beziehen.
Was kostet die Installation?Die Installation ist kostenlos, da sie leicht und schnell vom Fahrer oder der Fahrerin des mautpflichtigen Fahrzeuges selbst vorgenommen werden kann. Mittels eines Kletthaftstreifens wird die GO-Box an der Windschutzscheibe montiert.
ZuverlässigEine sichere Übertragung zwischen GO-Box und Mautportal sorgt für die verlässliche Entrichtung der Maut. Die Entfernung zwischen den GO-Boxen in den einzelnen Fahrzeugen und den Mautportalen ist gering und die Technik ausgereift. Das System erfasst daher garantiert jede Durchfahrt eines mautpflichtigen Fahrzeuges. Nur ein sicheres System, das Mautprellerei verhindert, sorgt dafür, dass die Tarife dank verlässlicher und konstanter Mauteinnahmen längerfristig nicht erhöht werden müssen.
Weitere Informationen über das GO-Mautsystem finden Sie unter
www.go-maut.at Emissionsklassenabhängige Bemautung Ab Jänner 2010 gilt für
Kraftfahrzeuge über 3,5t höchstzulässiges Gesamtgewicht eine
Bemautung nach Emissionsklassen, die einer verpflichtenden Maßnahme der Europäischen Union folgt.
Weitere Informationen unter
ASFINAG