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Und noch ein paar Weinbeißer...

"Heuriger" in Grinzing
Die edlen Tropfen kommen aus stiftseigenen Gärten in der Wachau und im Burgenland und werden vom rührigen Kellermeister Pater Kilian alljährlich gesegnet.
Heuriger:
Das Wort hat doppelte Bedeutung. Es steht einmal für den Buschenschankbetrieb, zum anderen für den Wein des aktuellen Jahrgangs, der ab dem 11. November (dem Martinstag) und dann bis spätestens 31. Dezember des folgenden Jahres ausgeschenkt werden darf. Richtlinien für die Weinschenken stellte bereits Karl der Große um 795 auf. Der Geburtstag des uns bekannten Buschenschanks, in dem vor allem der Heurigen-Wein ausgeschenkt wird, war der 17. August 1784, als Kaiser Josef II. das Buschenschankpatent veröffentlichen ließ.
Kellergasse:
Das sind kleinere, oft jahrhundertealte Kelleranlagen, meist an Ortsrändern nebeneinander angelegt. Das Presshaus liegt knapp unter dem Erdniveau. Der sogenannte Kellerhals verbindet die vorderen Räume mit dem eigentlichen Lagerkeller, in dem die gleichbleibende Kellertemperatur herrscht. Vor allem in Niederösterreich und im Burgenland gibt es viele dieser romantisch anmutenden Kelleranlagen.
G'spritzter:
Mischung von trockenem Wein, vorzugsweise die Sorten Grüner Veltliner oder Welschriesling, mit Sodawasser oder Mineralwasser im Verhältnis 1:1. Bekömmliches, anregendes Getränk für die heiße Jahreszeit.
Schilcher:
Der Name Schilcher ist die spezielle Bezeichnung eines Roséweins, der aus der Sorte Blauer Wildbacher gewonnen wird. Nur in der Steiermark darf dieser Roséwein als Schilcher bezeichnet werden. Er hat eine markante, kräftige Säure und wird aufgrund seiner aufputschenden Frische in der Umgangssprache oft als "Rabiatperle" bezeichnet.
Sturm:
Spritziger, süß schmeckender, noch in stürmischer Gärung befindlicher Wein (noch Most oder schon Wein).
Uhudler:
Im Kampf gegen die Reblaus, die im 19. Jhdt. die meisten Weinbestände Europas zu vernichten drohte, veredelten burgenländische Weinbauern die Amerikaner-Reben mit Edelreisern europäischer Reben. Der Uhudler ist eigentlich eine Sammelbezeichnung für mehrere Rebsorten. Heute ist der Wein, der rund 50 Jahre lang nur als "weinähnliches Getränk" eingestuft wurde, wieder legal und darf auch offiziell verkauft werden. Auch das Gerücht, dass der hohe Gehalt an Methylalkohol den Trinker "blöd und blind" mache, ist längst widerlegt. Der ungewöhnliche Name stammt übrigens von folgendem Umstand: Wenn die Winzer, die diesen Wein gerne als Haustrunk genossen, mehr oder weniger berauscht aus dem Weinkeller kamen, sollen die Frauen bemerkt haben: "Du schaust aus wie ein Uhu!"
Heuriger:
Das Wort hat doppelte Bedeutung. Es steht einmal für den Buschenschankbetrieb, zum anderen für den Wein des aktuellen Jahrgangs, der ab dem 11. November (dem Martinstag) und dann bis spätestens 31. Dezember des folgenden Jahres ausgeschenkt werden darf. Richtlinien für die Weinschenken stellte bereits Karl der Große um 795 auf. Der Geburtstag des uns bekannten Buschenschanks, in dem vor allem der Heurigen-Wein ausgeschenkt wird, war der 17. August 1784, als Kaiser Josef II. das Buschenschankpatent veröffentlichen ließ.
Kellergasse:
Das sind kleinere, oft jahrhundertealte Kelleranlagen, meist an Ortsrändern nebeneinander angelegt. Das Presshaus liegt knapp unter dem Erdniveau. Der sogenannte Kellerhals verbindet die vorderen Räume mit dem eigentlichen Lagerkeller, in dem die gleichbleibende Kellertemperatur herrscht. Vor allem in Niederösterreich und im Burgenland gibt es viele dieser romantisch anmutenden Kelleranlagen.
G'spritzter:
Mischung von trockenem Wein, vorzugsweise die Sorten Grüner Veltliner oder Welschriesling, mit Sodawasser oder Mineralwasser im Verhältnis 1:1. Bekömmliches, anregendes Getränk für die heiße Jahreszeit.
Schilcher:
Der Name Schilcher ist die spezielle Bezeichnung eines Roséweins, der aus der Sorte Blauer Wildbacher gewonnen wird. Nur in der Steiermark darf dieser Roséwein als Schilcher bezeichnet werden. Er hat eine markante, kräftige Säure und wird aufgrund seiner aufputschenden Frische in der Umgangssprache oft als "Rabiatperle" bezeichnet.
Sturm:
Spritziger, süß schmeckender, noch in stürmischer Gärung befindlicher Wein (noch Most oder schon Wein).
Uhudler:
Im Kampf gegen die Reblaus, die im 19. Jhdt. die meisten Weinbestände Europas zu vernichten drohte, veredelten burgenländische Weinbauern die Amerikaner-Reben mit Edelreisern europäischer Reben. Der Uhudler ist eigentlich eine Sammelbezeichnung für mehrere Rebsorten. Heute ist der Wein, der rund 50 Jahre lang nur als "weinähnliches Getränk" eingestuft wurde, wieder legal und darf auch offiziell verkauft werden. Auch das Gerücht, dass der hohe Gehalt an Methylalkohol den Trinker "blöd und blind" mache, ist längst widerlegt. Der ungewöhnliche Name stammt übrigens von folgendem Umstand: Wenn die Winzer, die diesen Wein gerne als Haustrunk genossen, mehr oder weniger berauscht aus dem Weinkeller kamen, sollen die Frauen bemerkt haben: "Du schaust aus wie ein Uhu!"



