Welterbe
Die "Welterbekonvention" wurde 1972 von der Generalkonferenz der UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) beschlossen, um jenes "natürliche und kulturelle Erbe" auszuwählen und in einer "Liste des Welterbes" zu erfassen, das von außergewöhnlichem Interesse und Wert für die gesamte Menschheit ist. Ziel der Konvention ist es, in Zusammenarbeit zwischen allen Völkern einen wirksamen Beitrag zum Schutz dieses "Welterbes" zu leisten.
Erleben Sie kulturelle Höhepunkte in Schönbrunn und der Altstadt von Wien, in Salzburg und Graz. Lassen Sie sich von der außergewöhnlichen Schönheit der Landschaft der Wachau und des Neusiedlersees verzaubern. Genießen Sie das atemberaubende Bergpanorama der Region Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut und steigen Sie ein in die erste moderne Bergbahn Europas am Semmering, die Sie in eine Landschaft führt, in der Kultur, Technik und Natur in vollendetem Einklang stehen.

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