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Einreisebestimmungen


Reisedokumente:
Gültiger Reisepass
Für EU-Bürger sowie für Bürger einiger anderer Staaten genügt ein amtlicher Personalausweis, in Sonderfällen auch ein nicht länger als fünf Jahre abgelaufener Reisepass. (Nähere Informationen auf der Homepage des Außenministeriums www.aussenministerium.at)

Mitreisende Kinder benötigen entweder einen eigenen Pass oder müssen im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein, in diesem Fall müssen sie jedoch in Begleitung des Reisepassinhabers reisen.

Visum:
kein Visum benötigen: Staatsangehörige aller Nachbarstaaten Österreichs, der EU-Mitgliedstaaten, sowie zahlreicher weiterer Staaten. Auskünfte bei der österreichischen Botschaft bzw. beim österreichischen Konsulat im jeweiligen Land sowie auf der Homepage des Außenministeriums www.aussenministerium.at.

Laut Schengener Übereinkommen können visapflichtige Drittstaatsangehörige mit einem von jedem Schengenstaat ausgestellten Schengen-Visum oder Aufenthaltstitel auch in Österreich einreisen, ohne dafür einen weiteren österreichischen Sichtvermerk zu benötigen, sofern dieses Dokument nicht auf andere Länder eingeschränkt ist.

Passkontrollen:
An den Binnengrenzen zu den Schengenstaaten werden in der Regel keine Kontrollen mehr durchgeführt. Um bei stichprobenartigen Kontrollen einen Identitätsnachweis erbringen zu können, müssen Reisende jedoch auch im Schengen-Raum ihr Reisedokument mitführen.


Mitnahme von Haustieren im Reiseverkehr:
Für Haustiere wie Hunde oder Katzen wird ab einem Alter von 12 Wochen ein gültiges Impfzeugnis (Tollwut) in deutscher Sprache oder mit amtlich beglaubigter Übersetzung benötigt. Die Impfung muß mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein, darf aber nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Jedes Tier muss entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.

Für Hunde, Katzen und Frettchen, die im Reiseverkehr zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mitgenommen werden, ist ein Heimtierausweis (pet pass) erforderlich. Jedes Tier muss entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Für jedes Tier muss ein Ausweis mitgeführt werden, der von einem von der zuständigen Behörde dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres vorgenommen wurde.

Weitere Informationen: www.bmgfj.gv.at (unter "Gesundheit und "Veterinärwesen")




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