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Home > Reiseplanung > Anreise > Zollbestimmungen


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Zollbestimmungen


Einreise nach Österreich aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern):

Grundsätzlich werden keine Zollkontrollen mehr durchgeführt, Stichproben sind jedoch jederzeit möglich.
Bei einem direkten Flug (ohne Zwischenlandung in einem Drittstaat) von einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat kann der Ausgang für EU-Reisende benützt werden.
Anmerkung: Wurde die Reise in einem Staat außerhalb der EU begonnen und vor der Einreise nach Österreich nur eine Zwischenlandung/ein Transitaufenthalt in einem anderen EU-Land gemacht, gelten die Bestimmungen für Reisende aus Drittstaaten

Richtmengen:
Richtmengen für die abgabenfreie Einfuhr nach Österreich aus EU-Ländern zum Eigenbedarf:
  • Zigaretten: 800 Stück
  • Zigarillos (höchstens 3 g Stückgewicht): 400 Stück
  • Zigarren: 200 Stück
  • Rauchtabak: 1 kg
  • Spirituosen: 10 Liter
  • Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein): 90 Liter
  • Bier: 110 Liter
Duty Free-Einkäufe sind bei direkten Reisen innerhalb der EU nicht mehr möglich.

(ACHTUNG!! Für Tabakwaren aus den neuen EU-Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn gelten verringerte Freimengen).

Einreise nach Österreich aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union) (Drittstaaten):
Reisefreimengen und Reisefreigrenzen für Waren aus Drittstaaten. Höchstmengen für die abgabenfreie Einfuhr nach Österreich aus Drittstaaten zum persönlichen Gebrauch oder als Geschenk:
  • Tabakwaren (pro Person ab 17 Jahren):
    200 Zigaretten oder
    100 Zigarillos (Zigarren mit höchstens 3 g Stückgewicht) oder
    50 Zigarren oder
    250 Gramm Rauchtabak oder
    eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

  • Alkoholische Getränke (pro Person ab 17 Jahren):
    1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 % vol Alkoholgehalt oder
    2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein, Alkohol, Sake o.ä mit max. 22 % vol. Alkoholgehalt; Schaumweine, Likörweine oder
    eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
    2 Liter nicht schäumende Weine

  • 50 g Parfums und
    0,25 Liter Toilettewasser

  • Arzneimittel für den persönlichen Bedarf während der Reise

  • Andere Waren als die zuvor genannten bis zu einem Gesamtwert von 175 Euro pro Reisenden
Mehrere Reisende dürfen ihre Reisefreigrenzen nicht zusammenrechnen.

Wichtige Information!
Anmeldepflicht für Reisende mit 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln

Reiseausrüstung
Die für den persönlichen Gebrauch während des Aufenthaltes dienende Reiseausrüstung darf abgabenfrei und formlos nach Österreich eingeführt werden, sofern keine Einfuhrverbote bestehen (bei neuen Waren, z. B. Fotoausrüstung, sind die Kaufbelege mitzuführen).

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