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Mietwagen in Österreich

Mietautos können auf allen Flughäfen, großen Bahnhöfen und in den Städten gemietet werden (Budget, AVIS, Europcar-Interrent, Hertz u.a. Leihfirmen). Weiters unterhalten internationale Autovermietungen in allen Ländern Reservierungsbüros, in denen Touristen schon von ihrem Heimatland aus Reservierungen zu Sondertarifen tätigen können.


Bedingungen

In der Regel muß der Fahrer seit mindestens 1 Jahr vor Anmietung im Besitz eines in Österreich gültigen Führerscheines sein.
Für einige Fahrzeuggruppen ist ein Mindestalter von 21 bzw. 25 Jahren Voraussetzung.

Achtung: Für das Befahren von Autobahnen und Schnellstraßen ist eine Mautvignette nötig!

Sonderregelung für Mietwagen aus der Schweiz

Personen mit Wohnsitz in der EU können mit einem in der Schweiz mittels schriftlichem Vertrag gemieteten Fahrzeug nach Österreich einreisen und dieses für die Dauer von 8 Tagen ab Inkrafttreten des Mietvertrages im gesamten Zollgebiet der Europäischen Union für private oder berufliche (jedoch nicht für gewerbliche) Zwecke verwenden.

Einreise:

Die Einfuhr des Fahrzeuges erfolgt formlos durch Passieren der Zollgrenze bei einem Zollamt.

Mietvertrag:

Der Mietvertrag ist mitzuführen und auf Verlangen beim Zoll vorzuweisen.

Frist:

Das Fahrzeug muß vor Ablauf der Verwendungsfrist entweder wieder ausgeführt oder einem Mietwagenunternehmen im EU-Zollgebiet zurückgegeben werden.




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