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Parken

Die Parkdauer in den Kurzparkzonen ("blaue Zonen") kann zwischen 30 Minuten und 3 Stunden variieren und ist am Beginn der jeweiligen Zone angegeben. Entsprechende Verkehrszeichen müssen nicht bei jeder Kreuzung wiederholt werden.


Gebührenfreie Kurzparkzonen: Parkscheibe (erhältlich in Trafiken) wird benötigt.

Gebührenpflichtige Zonen: In einigen Städten (z.B. Wien) muss ein Parkschein, (erhältlich u.a. an Tankstellen und in Tabaktrafiken) ausgefüllt werden, in manchen Städten sind Parkautomaten in Betrieb.
In Wien sind der 1., 4. bis 9. und 20. Bezirk sowie Teile des 2., 3. und 15. Bezirkes Kurzparkzonen, auch ohne gesonderte Beschilderung.

Geltungsdauer ab 1. September 2007 - jeweils Montag - Freitag:
Bezirke 1 bis 9 sowie 20: 9.00 bis 22.00 Uhr.
Restliche Bezirke: 9.00 - 20.00 Uhr; max. Parkzeit: 2 Stunden

In manchen Städten (z.B. Wien, Tulln, Krems, Bludenz) werden elektronische Alternativen zu Parkscheinen angeboten. Parkvorgänge in Kurzparkzonen können dort auch mittels Handy und SMS oder teilweise durch einen Telefonanruf (Parktelefon) aktiviert werden. Achtung! In den einzelnen Städten bestehen unterschiedliche Bestimmungen für die Nutzung elektronischer Parkscheine.

Parken in Wien
Kurzparkzonen in ganz Österreich




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