Zollbestimmungen

Was dürfen Reisende zollfrei nach Österreich mitnehmen? Informationen über Einfuhrbeschränkungen im Reiseverkehr aus europäischen und außereuropäischen Ländern.

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Einreise nach Österreich aus EU-Staaten:

Hier finden Sie Informationen betreffend Einreisen aus Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Grundsätzlich werden keine Zollkontrollen mehr durchgeführt, Stichproben sind jedoch jederzeit möglich.

Bei einem direkten Flug (ohne Zwischenlandung in einem Drittstaat) von einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat kann der Ausgang für EU-Reisende benützt werden.

Anmerkung: Wurde die Reise in einem Staat außerhalb der EU begonnen und vor der Einreise nach Österreich nur eine Zwischenlandung/ein Transitaufenthalt in einem anderen EU-Land gemacht, gelten die Bestimmungen für Reisende aus Drittstaaten.

Richtmengen:

Tabakwaren oder alkoholische Getränke im Reisegepäck sind nur so weit abgabenfrei, als sie Ihrem Eigenbedarf dienen. Bei Überschreiten folgender Richtmengen müssen Sie darlegen, dass die Waren für Ihren Eigenbedarf bestimmt sind:

  • Zigaretten: 800 Stück
  • Zigarillos (höchstens 3 g Stückgewicht): 400 Stück
  • Zigarren: 200 Stück
  • Rauchtabak: 1 kg
Für die Kanarischen Inseln (Spanien), Gibraltar (Großbritannien) und die britischen Kanalinseln (Guernsey, Jersey, Alderney, u.a.) gilt diese Bestimmung nicht. Bei der Einreise aus diesen Ländern sind die gleichen Einfuhrmengen erlaubt, wie bei einer Einreise aus Nicht-EU-Ländern.
  • Spirituosen: 10 Liter
  • andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22 % vol.: 20 Liter
  • Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein): 90 Liter
  • Bier: 110 Liter

Duty Free-Einkäufe sind bei direkten Reisen innerhalb der EU nicht mehr möglich.


Einreise nach Österreich aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union:

Beim Passieren des Zolls müssen Sie folgende Waren deklarieren, d. h. eine Zollanmeldung abgeben:

  • nicht für den Eigenbedarf bestimmte Waren
  • außerhalb der EU erworbene Waren, die die Freimengen für Tabakwaren, Alkoholika, nicht schäumende Weine, Bier und Arzneimittel und die Freigrenze für andere Waren übersteigen
  • Waren, die Einfuhrverboten oder Einfuhrbeschränkungen unterliegen

Reisefreimengen und Reisefreigrenzen für Waren aus Drittstaaten:

Höchstmengen für die abgabenfreie Einfuhr nach Österreich aus Drittstaaten zum persönlichen Gebrauch oder als Geschenk:

Im Flug- und Schiffsverkehr:

Tabakwaren (pro Person ab 17 Jahren):

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos (Zigarren mit höchstens 3 g Stückgewicht) oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Alkoholische Getränke (pro Person ab 17 Jahren):

  • 1l Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol von 80% vol oder mehr oder
  • 2l Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % vol oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und zusätzlich
  • 4 Liter nicht schäumende Weine sowie
  • 16 Liter Bier

Arzneimittel dürfen in der Ihrem Reisebedarf entsprechender Menge mitgeführt werden.

Andere Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro (bei Einreise auf dem Landweg);
für Flugreisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro

Für Reisende unter 15 Jahren verringern sich diese beiden Freigrenzen generell auf 150 Euro (unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel). Mehrere Reisende dürfen ihre Reisefreigrenzen nicht zusammenrechnen.

Die für den persönlichen Gebrauch während des Aufenthaltes dienende Reiseausrüstung darf abgabenfrei und formlos nach Österreich eingeführt werden, sofern keine Einfuhrverbote bestehen.

Weitere Informationen zur Reiseausrüstung

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