Maut, Vignette & GO-Box
Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich sind mautpflichtig! Gebühren, Preise und Strafen von Vignetten und GO-Box finden Sie hier.
Vignette
Erhältlich ist die Vignette in Österreich: bei den Autofahrerklubs ÖAMTC und ARBÖ, in Trafiken und an Tankstellen.
In den Nachbarländern: bei den jeweiligen Autofahrerclubs sowie bei grenznahen Tankstellen.
Platzierung der Vignette:
PKW: innen auf der Windschutzscheibe, am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel.
Motorräder: an einem schwer entfernbaren, gut sichtbaren Bestandteil
Mautgebühren:
Jahresvignette:
PKW: 73,80 Euro
Motorräder: 29,50 Euro
2-Monats-Vignette:
PKW: 22,20 Euro
Motorräder: 11,10 Euro
10-Tages-Vignette:
PKW: 7,70 Euro
Motorräder: 4,40 Euro
Bei fehlender oder nicht ordnungsgemäß angebrachter Vignette ist je nach Fahrzeug eine Strafe von bis 120 Euro zu bezahlen, bei Manipulation der Vignette werden bis zu 240 Euro eingehoben. Werden die entsprechenden Beträge nicht beglichen, folgen Verwaltungsstrafen von 300 bis 3.000 Euro.
Zusätzlich zur Vignette sind noch Gebühren u.a. für folgende wichtige Mautstraßen zu entrichten:
Arlberg-Straßentunnel, Brenner-Autobahn, Dachsteinstraße, Felbertauernstraße, Gerlos Alpenstraße, Großglockner-Hochalpen-Straße, Maltatal-Hochalmstraße, Nockalmstraße, Pyhrn-Autobahn (Gleinalmtunnel), Pyhrn-Autobahn (Bosrucktunnel), Silvretta Hochalpenstraße, Tauern-Autobahn, Timmelsjoch-Hochalpenstraße, Villacher Alpenstraße – Dobratsch, Karawankentunnel
Seit September 2008 wird für die A14 Rheintal Autobahn im Bundesland Vorarlberg eine zusätzliche Vignettenart, die „Korridorvignette“ angeboten. Sie gilt ausschließlich für den rund 23 km langen Streckenabschnitt („Korridor“) der A14 Rheintal/Walgau Autobahn im Bundesland Vorarlberg zwischen der deutschen Staatsgrenze und Hohenems (Exit 23 - nahe dem Grenzübergang zur Schweiz). Es handelt sich dabei um eine zeitlich befristete Produktvariante, die mit der Fertigstellung der zweiröhrigen Befahrbarkeit des Pfändertunnels (voraussichtlich im Jahr 2013) wieder aufgelassen wird.
GO-Box
Alle Fahrzeuge über 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht müssen mit einem Fahrzeuggerät, der so genannten GO-Box, ausgestattet sein. Über ein Mikrowellensignal registriert die GO-Box jede Durchfahrt unter einem Mautportal.
Emissionsklassenabhängige Bemautung
Ab Jänner 2010 gilt für Kraftfahrzeuge über 3,5t höchstzulässiges Gesamtgewicht eine Bemautung nach Emissionsklassen, die einer verpflichtenden Maßnahme der Europäischen Union folgt.
Weitere Informationen zur Mautpflicht in Österreich unter ASFINAG