
Einreise- und Zollbestimmungen in Österreich
Alle Infos zu Reisepass, Identitätsnachweis, ETIAS, Zollrichtlinien und Haustieren
Reisepass und Identitätsnachweis
Grenzenlos reisen: Einreisedokumente
Auch wenn es im Schengen-Raum meist keine Grenzkontrollen gibt, müssen Reisende stets ein gültiges Reisedokument bei sich tragen. Bei stichprobenartigen Kontrollen dient es als Identitätsnachweis – unabhängig davon, ob ihr per Bahn, Auto oder Flugzeug reist.
Auch Kinder brauchen ihren eigenen Pass oder Personalausweis – Einträge im Dokument der Eltern sind nicht mehr erlaubt.
Einreise aus der Schweiz:
Schweizer Bürger:innen dürfen mit einer gültigen ID oder einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen Reisepass einreisen. Wir empfehlen in jedem Fall ein gültiges Reisedokument mitzuführen, da Reisedokumente oft für Hotel- oder Mietwagenbuchungen benötigt werden.
Weitere Informationen: Österreichische Botschaft in Bern
Einreise aus Deutschland:
Staatsbürger:innen der Bundesrepublik Deutschland benötigen zur Einreise nach Österreich einen gültigen (oder seit höchstens einem Jahr abgelaufenen) Personalausweis oder Reisepass.
Weitere Informationen: Österreichische Botschaft in Berlin
Wer braucht ein Visum und wer nicht?
Visum und Schengenregeln für Österreichreisen
Für viele Länder ist die Einreise nach Österreich einfach: Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten, der Schweiz sowie zahlreicher weiterer Länder – darunter Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland und die USA – benötigen kein Visum, wenn sie bis zu 90 Tage bleiben.
Für alle anderen Reisenden gilt: Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen ist ein Schengenvisum erforderlich.
Dieses Visum erlaubt euch, innerhalb aller Schengen-Staaten zu reisen – also auch nach Österreich –, ohne ein zusätzliches österreichisches Visum beantragen zu müssen. Das bedeutet: Einmal beantragt, gilt es für alle Mitgliedsstaaten.
Inhaber:innen eines Schengen-Aufenthaltstitels dürfen sich ebenfalls bis zu 90 Tage in Österreich aufhalten, sofern der Titel gültig ist.
Fragen zum Visum?
Persönliche Auskünfte von 14 bis 16 Uhr bei den Visa-Abteilungen der Österreichischen Botschaft in Bern unter Tel. 031-356 52 52
Für Reisende innerhalb der Europäischen Union gelten vereinfachte Zollregeln. Wer innerhalb der EU reist, passiert die Grenze meist ohne Zollkontrolle. Stichproben sind jederzeit möglich.
Bei einem direkten Flug zwischen EU-Staaten nutzt ihr einfach den Ausgang für EU-Reisende am Flughafen. Anders verhält es sich, wenn die Reise außerhalb der EU begonnen hat. Wird in einem EU-Land nur zwischengelandet oder der Transitbereich genutzt, gelten die Bestimmungen für Reisende aus Drittstaaten. Dann können Zollvorschriften und Freimengen relevant werden – vor allem bei Tabak, Alkohol, Luxuswaren oder Geschenken.
Richtmengen für Alkohol und Tabak
Einreise aus EU-Staaten: Zollfreimengen im Überblick
Tabakwaren oder alkoholische Getränke sind nur für den Eigenbedarf abgabenfrei. Bei Überschreiten folgender Richtmengen muss glaubhaft dargelegt werden, dass die Waren für den Eigenbedarf bestimmt sind:
Tabakwaren:
Zigaretten: 800 Stück
Zigarillos (höchstens 3 g/Stück): 400 Stück
Zigarren: 200 Stück
Rauchtabak: 1 kg
Alkoholische Getränke:
Spirituosen: 10 Liter
Andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22 % vol.: 20 Liter
Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein): 90 Liter
Bier: 110 Liter
Für die Kanarischen Inseln (Spanien), das Vereinigte Königreich, die britischen Kanalinseln (Guernsey, Jersey, Alderney, u.a.) und die Insel Man gilt diese Bestimmung nicht. Bei der Einreise aus diesen Ländern sind die gleichen Einfuhrmengen erlaubt, wie bei einer Einreise aus Nicht-EU-Ländern.
Wichtig zu wissen: Duty Free-Einkäufe sind bei direkten Reisen innerhalb der EU nicht mehr möglich.
Deklarieren müsst ihr:
Waren, die nicht für euch selbst bestimmt sind
Einkäufe außerhalb der EU über der Freigrenze
Artikel mit Einfuhrverbot oder Beschränkung
Richtmengen für Alkohol und Tabak
Einreise aus Drittstaaten: Zollfreimengen im Überblick
Wer aus einem Nicht-EU-Land nach Österreich reist, darf bestimmte Waren abgabenfrei einführen – vorausgesetzt, sie sind für den Eigenbedarf oder als Geschenk gedacht. Die folgenden Mengen gelten pro Person ab 17 Jahren:
Tabakwaren:
Zigaretten: 200 Stück oder
Zigarillos (Zigarren mit höchstens 3 g/Stück): 100 Stück oder
Zigarren: 50 Stück oder
Rauchtabak: 250 g oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Alkoholische Getränke:
Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt über 22 % vol. oder unvergällter Ethylalkohol ab 80% vol.: 1 Liter oder
Alkohol und alkoholische Getränke bis 22 % vol.: 2 Liter oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und zusätzlich
nicht schäumende Weine: 4 Liter sowie
Bier: 16 Liter
Andere Waren:
Warenwert insgesamt 300 Euro (Landweg)
Warenwert insgesamt 430 Euro (Flugreise)
Für Reisende unter 15 Jahren beträgt die Freigrenze 150 Euro – unabhängig vom Verkehrsmittel.
Mehrere Reisende dürfen ihre Reisefreigrenzen nicht zusammenrechnen.
Die persönliche Reiseausrüstung darf abgabenfrei eingeführt werden, solange keine Einfuhrverbote bestehen.
Die Zentrale Auskunftsstelle Zoll hilft bei allgemeinen Fragen sowie Anfragen zu Verboten und Beschränkungen.
Einreisebestimmungen & Leinenpflicht
Mit Hund, Katze oder Frettchen nach Österreich
Es dürfen maximal fünf Tiere pro Person mitgeführt werden.
Jedes Tier muss einen Mikrochip tragen. Tätowierungen vor dem 3. Juli 2011 bleiben anerkannt, wenn sie deutlich lesbar sind.
Für jedes Tier ist ein Heimtierausweis (Pet Passport) erforderlich, ausgestellt von einem befugten Tierarzt. Daraus muss hervorgehen, dass eine gültige Tollwutimpfung – und falls nötig, eine Auffrischungsimpfung – besteht. Die Impfung gilt 21 Tage nach der Grundimmunisierung, wenn sie regelmäßig aufgefrischt wird.
Weitere Informationen zur Einreise und Wiedereinreise mit Heimtieren nach Österreich, Tollwutimpfung sowie den Bestimmungen für Welpen findet ihr beim Bundesministerium.
Leine und Maulkorb
Leinen- bzw. Maulkorbpflicht werden in Österreich von den Gemeinden festgelegt. Daher unterscheidet sich die Rechtslage in den einzelnen Bundesländern und Gemeinden.
Meist gelten folgende Grundregeln:
Leinen- oder Maulkorbpflicht für Hunde außerhalb von umzäunten oder abgeschlossenen Grundstücken in Wohngebieten
Leinen- oder Maulkorbpflicht im Grünland
Leinen- und Maulkorbpflicht an bestimmten Orten, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln
Mitnahmeverbot für Hunde auf Kinderspielplätzen
Pflicht zur Entfernung von Hundeexkrementen – Gehsteige, Fußgängerzonen, Sandkisten und Spielplätze müssen sauber gehalten werden
Von diesen Regelungen ausgenommen sind Assistenzhunde und Diensthunde im Einsatz sowie Hunde in ausgewiesenen Hundezonen.
Aufgrund der unterschiedlichen Bestimmungen empfehlen wir, vor Ort nachzufragen.
Was ist ETIAS?
Die ETIAS-Reisegenehmigung ist eine Einreisevoraussetzung für von der Visumpflicht befreite Staatsangehörige, die in diese 30 europäischen Länder reisen.
Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz
Wer muss eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen?
Staatsangehörige der folgenden Länder, die von der Visumpflicht befreit sind, müssen eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen:
Albanien, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei, Kanada, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Georgien, Grenada, Guatemala, Honduras, Hongkong, Israel, Japan, Kiribati, Kosovo, Macao, Malaysia, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Moldawien, Montenegro, Neuseeland, Nicaragua, Nordmazedonien, Palau, Panama, Paraguay, Peru, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Samoa, Serbien, Seychellen, Singapur, Salomonen, Südkorea, Taiwan, Timor-Leste, Tonga, Trinidad und Tobago, Tuvalu, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, Uruguay, Venezuela.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Beantragung, Kosten, Gültigkeitsdauer, usw.