
Mit Auto und Motorrad durch Österreich
Alles zu Vignette, Streckenmaut, Verkehrsregeln, Tempolimits und Ausrüstungspflichten.
Von sanften Hügellandschaften bis zu spektakulären Alpenpässen – Österreich lässt sich perfekt auf der Straße entdecken. Wer mit dem Auto oder Motorrad reist, erlebt Vielfalt auf jeder Route. Das Land verfügt über ein dichtes, gut gepflegtes Straßennetz. Autobahnen und Schnellstraßen sind mautpflichtig, daher benötigt ihr eine Vignette und für einige Strecken ist zusätzliche Maut zu bezahlen.
Auch die E-Mobilität ist angekommen: Über 30.000 öffentliche Ladepunkte sorgen für umweltfreundliche Freiheit. So wird der Weg durch Österreich zu einem echten Erlebnis zwischen Bewegung, Entdeckung und Leichtigkeit.
A13 Brenner Autobahn: Luegbrücke mit Einschränkungen befahrbar
Aus Verkehrssicherheitsgründen und zur Entlastung der Luegbrücke wird seit 01. Jänner 2025 der Verkehr einspurig in beide Richtungen geführt. Um an Tagen mit hohem Verkehrsaufkommen lange Staus und Verzögerungen zu reduzieren, wird vorübergehend eine Zweispurigkeit durch eine spezielle Verkehrsführung eingerichtet.
Weitere Informationen findet ihr beim ÖAMTC und der ASFINAG.
Alles Wichtige kurz erklärt
Die wichtigsten Verkehrsregeln im Überblick
In Österreich gelten Straßenverkehrsregeln und Verkehrszeichen, die sich weitgehend an jenen anderer europäischer Länder orientieren. Wer mit Auto oder Motorrad unterwegs ist, sollte jedoch einige Besonderheiten beachten.
Auf allen Autobahnen und Schnellstraßen gilt Mautpflicht – die Vignette ist digital oder als Klebevignette erhältlich.
Führerscheine aus allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und EU-Mitgliedstaaten werden in Österreich zeitlich unbegrenzt anerkannt und müssen daher nicht umgeschrieben werden. Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellte Führerscheine sind ab Ankunft in Österreich 12 Monate lang gültig, sofern der Besitzer oder die Besitzerin das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Achtung: Ist der Führerschein nicht in deutscher Sprache verfasst, gilt dieser nur in Verbindung mit einem internationalen Führerschein oder einer Übersetzung.
Gurt, Kinder, Helmpflicht und Alkohol
Sicherheitsvorschriften auf Österreichs Straßen
Ob mit PKW, Motorrad oder Wohnmobil – einige Regeln sorgen für Schutz für alle Verkehrsteilnehmer:innen.
Der Sicherheitsgurt ist Pflicht. Genauso wie der richtige Kindersitz, passend zu Alter und Größe, für alle Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 135 cm sind. Jedes Kind braucht seinen eigenen Sitzplatz.
Telefonieren ist erlaubt, wenn eine einhändig bedienbare Freisprechanlage verwendet wird, die das Lenken nicht stört.
Motorradfahrer:innen müssen einen Sturzhelm tragen und auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Eine Vignette ist ebenso Pflicht wie bei PKW.
In allen Kraftfahrzeugen muss ein Verbandskasten mitgeführt werden. Darüber hinaus müssen in allen mehrspurigen Kraftfahrzeugen Warndreieck und Warnweste mitgeführt werden.
Auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Tragen der Warnweste bei einer Panne oder einem Unfall verpflichtend. Es empfiehlt sich, für jede mitreisende Person eine Warnweste bereitzuhalten.
Die gesetzliche Alkoholhöchstgrenze beträgt 0,5 Promille, für Probeführerschein-Besitzer:innen sowie LKW- und Busfahrer:innen 0,1 Promille. Wer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ein Auto lenkt, muss mit hohen Geldstrafen und der Entziehung des Führerscheins rechnen.
Richtiges Verhalten bei Stau
Rettungsgasse bilden
In Österreich gilt: Sobald sich der Verkehr staut, muss eine Rettungsgasse gebildet werden – vorausschauend und rechtzeitig. So können Einsatzfahrzeuge im Notfall schnell zu Unfallorten gelangen.
Unabhängig von der Anzahl der Fahrstreifen wird die Rettungsgasse zwischen dem äußerst linken und dem rechts danebenliegenden Fahrstreifen gebildet. Das bedeutet: Fahrzeuge auf der linken Spur fahren so weit wie möglich nach links, alle anderen nach rechts. Auch Motorräder müssen sich an diese Regel halten.
Wer die Rettungsgasse blockiert oder gar Einsatzfahrzeuge behindert, riskiert hohe Geldstrafen. Wichtig: Die Rettungsgasse darf ausschließlich von Einsatzfahrzeugen befahren werden. Für private Fahrzeuge ist das Durchfahren streng verboten und wird ebenso wie das Blockieren der Gasse mit hohen Strafen geahndet. Das Bilden einer Rettungsgasse ist nicht nur Pflicht, sondern kann Leben retten. Österreich setzt damit auf Sicherheit, Rücksicht und Verantwortungsbewusstsein.
Das ist zu tun
Panne oder Unfall in Österreich
Kommt es auf Österreichs Straßen zu einer Panne oder einem Unfall, heißt es: ruhig bleiben und umsichtig handeln.
Zuerst das Warnblinklicht einschalten und das Fahrzeug möglichst am Straßenrand anhalten. Vor dem Aussteigen unbedingt die Warnweste anlegen – sie ist Pflicht. Bei schlechter Sicht oder unübersichtlichen Straßen sollte ein Warndreieck in ausreichender Entfernung aufgestellt werden.
Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, helfen der ARBÖ Pannen- und Abschleppdienst oder die Nothilfe des ÖAMTC rund um die Uhr – für Mitglieder kostenlos, für alle anderen gegen Bezahlung.
Nach einem Unfall gilt: Erste Hilfe leisten und Rettungskräfte verständigen. Auf den Autobahnen befinden sich alle 1,5 km Notrufsäulen, über die Hilfe angefordert werden kann.
Bei Sachschäden ist der Datenaustausch der Beteiligten notwendig, bei Personenschäden muss in jedem Fall die Polizei verständigt werden.
Die wichtigsten Notrufnummern im Überblick
Regeln kennen und sicher fahren
Tempolimits auf Österreichs Straßen
Ob auf kurvigen Bergstraßen, ruhigen Landrouten oder der Autobahn – in Österreich zählt nicht nur das Ziel, sondern auch, wie man dorthin fährt. Damit unterwegs alles sicher bleibt, gelten klare Tempolimits – sofern kein anderes Verkehrszeichen etwas anderes vorgibt:
50 km/h im Ortsgebiet
100 km/h auf Freilandstraßen
100 km/h auf Schnellstraßen
130 km/h auf Autobahnen
Diese zulässigen Höchstgeschwindigkeiten gelten für PKW, Motorräder und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen tzGm. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm, Autos mit Anhänger oder Leichtkraftfahrzeuge gelten eigene Werte, die ihr in der Geschwindigkeitstabelle des ÖAMTC findet.
Wichtig: Bei Nässe, Schnee oder schlechter Sicht ist angepasstes Fahren entscheidend.
Sicher unterwegs im Winter
Winterausrüstungspflicht für Autos
Im Zeitraum von 01. November bis 15. April besteht in Österreich Winterausrüstungspflicht. Das Fahrzeug muss an allen vier Rädern mit Winterreifen oder an mindestens zwei Antriebsrädern mit Schneeketten ausgestattet sein.
Winterreifen gelten in Österreich nur dann als Winterausrüstung, wenn diese eine Prägung mit der Aufschrift "M+S" aufweisen und die Profiltiefe mehr als 4 mm beträgt. Das gilt auch für Ganzjahresreifen und Spikereifen.
Schneeketten sind nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Das Mitführen von Schneeketten ist nicht verpflichtend, wird aber bei Fahrten ins hochalpine Gebirge empfohlen. Denn wird durch das Verkehrszeichen „Schneeketten vorgeschrieben“ die Verwendung erforderlich, sind diese für alle Fahrzeuge an den Antriebsrädern anzulegen.
Bitte prüft daher vor Fahrtantritt die Wetterlage und Meldungen des aktuellen Verkehrsservice.
Verkehrsinfos und Staumeldungen
Aktuelle Verkehrsberichte für ganz Österreich
Aktuelle Verkehrsinformationen aus ganz Österreich werden regelmäßig vom Radiosender Hitradio Ö3 gesendet – alle 30 Minuten und bei Gefahrensituationen sogar sofort. Bei Geisterfahrer-Warnungen wird das Radioprogramm auf allen ORF-Sendern unterbrochen, damit wichtige Meldungen sofort überall ankommen.
Verkehrsmeldungen könnt ihr kostenfrei unter 0800 600 601 oder über *300 weitergeben.
Digitale Services machen das Reisen noch komfortabler: Der Ö3-Verkehrsservice und die ASFINAG-Verkehrsmeldungen informieren in Echtzeit über Staus, Baustellen und Sperren. Der ÖAMTC bietet einen Staukalender und Prognosen für die Hauptreisezeiten.
Benzin, Diesel und Ladeinfrastruktur
Tanken und Laden in Österreich
An Österreichs Tankstellen wird bleifreies Benzin angeboten: Normalbenzin (91 Oktan), Euro-Super (95 Oktan) und Super Plus (98 Oktan). Daneben ist Diesel flächendeckend erhältlich. Verbleites Benzin ist verboten, für Oldtimer oder Fahrzeuge ohne Katalysator steht ein Zusatzstoff (Additiv) bereit.
Das Tankstellennetz ist dicht ausgebaut – selbst in den Alpen findet ihr rasch eine Station. Neben klassischen Zapfsäulen wächst das Angebot an E-Tankstellen stetig: In Städten, an Autobahnen und in Tourismusregionen ermöglichen moderne Ladepunkte komfortables Reisen mit dem Elektroauto.
Kurzparkzonen - digitale Tickets
Parken in Österreich
In vielen Städten Österreichs gibt es Kurzparkzonen, die das Parken zeitlich begrenzen. Die zulässige Parkdauer steht am Beginn jeder Zone auf einem Verkehrszeichen. Diese Schilder gelten für den gesamten Bereich – sie müssen nicht an jeder Kreuzung wiederholt werden.
In den meisten Städten ist das Parken mit einem Parkschein oder einer digitalen Park-App geregelt. Je nach Gemeinde gelten unterschiedliche Tarife und Höchstparkzeiten, oft zwischen 1,5 und 3 Stunden. Wer länger parken möchte, kann auf Parkgaragen oder Park-&-Ride-Anlagen ausweichen, die meist gut an den öffentlichen Verkehr angebunden sind. Achtet auf Sonderzonen wie Anwohner:innenparkplätze oder Ladezonen – Verstöße werden kontrolliert und ziehen Strafen nach sich.
Für Motorräder gelten in vielen Städten eigene Regelungen: Häufig sind ausgewiesene Stellflächen gebührenfrei nutzbar.
Von Schnellladen bis Stromtankstellen
E-Mobilität in Österreich
E-Mobilität ist in Österreich längst Alltag. In Österreich wächst das Netz an E-Tankstellen stetig – von Städten bis in alpine Regionen. Landesweit sorgen E-Tankstellen dafür, dass Reisen mit dem Elektroauto bequem und nachhaltig bleibt – ob Schnellladepunkt an der Autobahn oder Ladestation im Hotel.
Hier findet ihr eine Übersicht an E-Tankstellen in Österreich: