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    Wettbewerbsbedingungen

    § 1
    Geltungsbereich

    Diese Wettbewerbsbedingungen gelten für die von der Österreich Werbung Deutschland GmbH, Zweigniederlassung Zürich (nachfolgend „ÖW“ genannt) veranstalteten Wettbewerbsaktion. Die Teilnahme an dieser Aktion und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.


    § 2
    Veranstalter

    Der Wettbewerb wird durch die ÖW durchgeführt.


    § 3
    Teilnahme und Teilnehmer

    1. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr.
    2. Ein Teilnehmer nimmt am Wettbewerb teil, indem er das Anmeldeformular ausfüllt. Eine wirksame Teilnahme am Wettbewerb liegt nur dann vor, wenn sämtliche personenbezogenen Angaben des Teilnehmers vollständig und wahrheitsgemäss eingegeben werden.
    3. Jeder Teilnehmer darf an dem Wettbewerb nur einmal teilnehmen.
    4. Die Teilnahme am Wettbewerb steht nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Weder der Erwerb einer Ware und/oder Dienstleistung noch die Freigabe der Daten der Teilnehmer zu Marketingzwecken erhöhen die Gewinnchancen.


    § 4
    Ausschluss vom Wettbewerb

    1. Mitarbeiter der ÖW und der Kooperationspartner sowie die jeweiligen Angehörigen der vorgenannten Mitarbeiter und Mitbewohner ihres Haushalts sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
    2. Bei einem Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die ÖW das Recht vor, Personen vom Wettbewerb auszuschliessen.
    3. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt oder zurückgefordert werden.


    § 5
    Durchführung und Abwicklung

    1. Die Durchführung des Wettbewerbs und die Auswahl der Preise obliegen der ÖW bzw. deren jeweiligen Partnern. Über den Gewinner entscheidet das Los.
    2. Die Bedingungen zur Auslieferung der Gewinne werden von der ÖW sowie von den Kooperationspartnern festgelegt. Ist eine Übergabe des Gewinns nicht oder unter nicht zumutbaren Umständen möglich, erhalten die Gewinner einen gleichwertigen Gewinnersatz. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht in keinem Fall.
    3. Die Gewinner werden von der ÖW benachrichtigt. Die ÖW ist berechtigt, die Daten des Gewinners an die Kooperationspartner zu übermitteln, um so eine Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. Der Gewinner wird per E-Mail oder auf dem Postweg über den Gewinn benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Gewinnmitteilung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Für die Richtigkeit der angegebenen E-Mail- bzw. Post-Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich. Bei Verlosung eines Ferienaufenthaltes, erhält der Gewinner nach der Rückmeldung einen Aufenthaltsgutschein vom Kooperationspartner. Diesen Gutschein kann er dann im Gültigkeitszeitraum (ist auf dem Gutschein vermerkt) und nach Verfügbarkeit direkt beim Kooperationspartner oder Hotel (die Buchungs-/Einlösestelle ist auf dem Gutschein angegeben) einlösen.
    4. Pro Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.
    5. Bei einem Gewinnwert von über CHF 1'000 sind die Gewinner z.B. im Kanton Zürich verpflichtet, diesen Gewinn zu versteuern. Die ÖW ist in diesem Fall laut Schweizer Artikel 20a, Absatz 2 des Verrechnungssteuergesetzes verpflichtet, eine Meldung (Formular 122) an ESTV-Lotterien zu machen und dieser Meldung eine Wohnsitzbestätigung der Gewinner beizulegen (Stand Jahr 2024). Der guten Ordnung halber wird der Gewinner bei einem Wettbewerbspreis über CHF 1'000 vorab informiert.


    § 6
    Datenschutz, Datenverarbeitung und Datenweitergabe

    Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich registrieren zu lassen. Ein Anspruch auf Registrierung existiert nicht. Durch die Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die ÖW und ihre Kooperationspartner die dazu erforderlichen Daten speichern und – sofern ausdrücklich vom Teilnehmer durch Ankreuzen genehmigt – für Werbung, Informationen und Marktforschung verwenden können. Die Daten werden ausschliesslich von der ÖW und/oder ihren Kooperationspartnern gespeichert und verarbeitet. Sie werden nicht an Dritte, soweit diese nicht als Kooperationspartner oder Dienstleister bzw. Reiseveranstalter für die ÖW tätig sind, weitergegeben. Die Einwilligung zur Speicherung und Auswertung der erhobenen Daten kann durch den Teilnehmer jederzeit widerrufen werden.


    § 7
    Vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs

    1. Die ÖW behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die ÖW insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemässe Sicherung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann die ÖW von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
    2. Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung des Wettbewerbs sind ausgeschlossen.


    § 8
    Haftung

    1. Die ÖW wird mit Aushändigung des Gewinns bzw. mit Durchführung der Reise durch den Reiseveranstalter von allen Verpflichtungen frei. Die ÖW haftet nicht für Rechts- und/oder Sachmängel. Die ÖW sichert keine Beschaffenheit der Gewinne zu. Ausstattungen können von den jeweiligen Abbildungen abweichen.
    2. Ansprüche, welche sich auf die erhaltenen Gewinne beziehen, sind unmittelbar an den Kooperationspartner zu richten, der die Gewinne herausgegeben hat.
    3. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
    4. Die ÖW haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Wettbewerb entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden von der ÖW (deren Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
    5. Bei dem Reisegewinn haftet die ÖW nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebotes oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter oder dessen Insolvenz. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewerts ist ausgeschlossen.


    § 9
    Sonstiges

    1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen der Wettbewerbsbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Wettbewerbsbedingungen unberührt.



    Österreich Werbung Deutschland GmbH, Zweigniederlassung Zürich
    Friesenbergstrasse 75
    8055 Zürich

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