Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist in Österreich Pflicht. Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, dürfen nur in entsprechenden Kindersitzen befördert werden. In PKW und Kombis (auch in sogenannten "Kleinbussen") darf nur mehr 1 Kind pro Sitzplatz befördert werden, es muss dabei dem Alter und der Größe entsprechend richtig gesichert sein.
Telefonieren ist nur über eine Freisprecheinrichtung während der Fahrt erlaubt, diese muss mit einer Hand bedienbar sein und darf das Lenken in keiner Weise beeinträchtigen.
Für Motorradfahrer ist das Tragen von Sturzhelmen in Österreich verpflichtend. Außerdem benötigen sie ebenfalls eine Vignette und das Abblendlicht muss auch tagsüber während des Fahrens eingeschaltet sein.
Jeder Autofahrer muss ein Verbandspaket, ein Warndreieck und eine reflektierende Warnweste stets mit sich führen und bei einer Verkehrskontrolle auch vorweisen können.
Auf Österreichs Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt Warnwestenpflicht. Das bedeutet, dass Autofahrer die Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalls beim Betreten der Fahrbahn anlegen müssen. Es wird empfohlen, für jeden Mitfahrer eine Warnweste mitzuführen.
Alkohol am Steuer
In Österreich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille im Blut, bzw. für Probeführerschein-Besitzer sowie LKW- und Busfahrer die 0,1 Promille-Grenze. Wer unter Einfluss von Alkohol ein Auto lenkt, muss mit hohen Geldstrafen und der Entziehung des Führerscheins rechnen.