Österreich setzt weiterhin konsequente Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Erste Öffnungsschritte konnten schon erfolgen. Insbesondere in Vorarlberg, wo seit 15. März Gastronomie und Kulturbetriebe unter Auflagen öffnen dürfen. Öffnungen in den restlichen Bundesländern könnten aus heutiger Sicht im Laufe des Mai erfolgen, die Termine und Details sind noch in Ausarbeitung. Wir informieren euch an dieser Stelle umgehend über alle neue Entwicklungen. Derzeit gelten in Österreich folgende Regelungen:
- Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen (Ausnahme: Vorarlberg). Abholung und Lieferservices sind möglich.
- Beherbergungsbetriebe bleiben für touristische Zwecke österreichweit geschlossen.
- Freizeit- und Kulturbetriebe wie Bäder, Theater, Kinos usw. bleiben geschlossen. (Ausnahme: Vorarlberg)
- Handel, Museen, Bibliotheken und Tiergärten können wieder öffnen (FFP2-Maske verpflichtend).
- Veranstaltungen wie Konzerte, Theateraufführungen, Messen etc. sind nicht möglich. (Ausnahme: Vorarlberg)
- Körpernahe Dienstleistungsbetriebe können öffnen (Kunden benötigen einen negativen Covid-Test nicht älter als 48 Stunden).
- Ausgangsbeschränkung von 20 bis 6 Uhr.
- Seilbahnen und Skigebiete können öffnen. Skifahren ist angesichts der Beschränkungen (Beherbergung geschlossen) de facto aber nur für Ortsansässige oder im Rahmen von Tagesausflügen im Inland möglich.
- Die FFP2-Maske ist in vielen Bereichen wie in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Handel, bei Dienstleistern oder auf Märkten zu tragen.
Öffungen in Vorarlberg
Detailinfos über die Öffnungen in Vorarlberg findet ihr bei unseren Kollegen von Vorarlberg Tourismus.
Lockdown im Osten Österreichs
In Wien und Niederösterreich gelten bis zum 2. Mai folgende Maßnahmen:
- Handel und körpernahe Dienstleister sind geschlossen. (Lebensmittelhandel, Apotheken, Tankstellen etc. bleiben geöffnet.)
- Museen sind geschlossen.
- Ausgangsbeschränkung rund um die Uhr. Es gelten die üblichen Ausnahmen (Arbeit, Sport, Hilfe etc.)
Regionen mit Ausreisetestpflicht
Um bestimmte Bezirke bzw. Gemeinden innerhalb Österreichs zu verlassen, ist ein sogenannter Ausreisetest erforderlich. Eine Liste der betroffenen Gebiete halten die Kolleginnen und Kollegen beim ÖAMTC aktuell.